Informationen zum tierärztlichen Notfalldienst für Tierhalter


• Der tierärztlich Notfalldienst gewährleistet die Versorgung von Notfällen an Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden.
• Prüfen Sie gut, ob es sich tatsächlich um einen echten Notfall handelt, der es nicht erlaubt, bis zur nächsten Sprechstunde zu warten. Der Notdienst sollte nicht durch Bagatellfälle daran gehindert werden, die zeitnahe Versorgung akuter Notfälle zu gewährleisten.
• Die diensthabenden Tierarztpraxen werden i. d. R. in den regionalen Tageszeitungen unter „Notdienste“ bekannt gegeben. Zudem hat jede Praxis über die notdiensthabenden Praxen der Region in geeigneter Weise zu informieren.
• Die telefonische Ankündigung des Notfalls bei der diensthabenden Praxis ist erforderlich. Zum einen kann hier bereits geklärt werden, ob und wie schnell gehandelt werden muss, zum anderen muss die Praxis während des Notdienstes nicht mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt besetzt sein. Diese müssen die Praxis indes so erreichen können, dass mit der Notfallbehandlung unverzüglich begonnen werden kann.
• Teilen Sie am Telefon Folgendes mit: Name des Tierhalters, Angaben zur Notfallsituation des Tieres, voraussichtliche Ankunft in der Praxis, Rufnummer, unter der Sie bis zu Ihrem Eintreffen erreichbar sind.
• Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit – in diesen Einrichtungen ist eine tierärztliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Bitte melden Sie sich telefonisch an!
• Falls Ihnen der Sitz der Praxis nicht bekannt ist, fragen Sie nach der Wegbeschreibung und nach den Parkmöglichkeiten.
• Bei Kleintiernotfällen besteht kein Anspruch auf einen Hausbesuch.
• Nehmen Sie den EU-Heimtierausweis oder Impfausweis Ihres Tieres und, wenn Sie Ihrem Tier regelmäßig Medikamente zu verabreichen haben, auch diese mit, vor allem, wenn Sie nicht zu Ihrem Haustierarzt fahren.
• Sorgen Sie für einen schonenden und sicheren Transport und sprechen Sie beruhigend mit Ihrem Tier. Bedenken Sie aber, dass Tiere mit Schmerzen oder in Panik aggressiv reagieren können – schützen Sie sich selbst! (ggf. Maulkorb anlegen).
• Für Notfallbehandlungen werden erhöhte Gebühren berechnet (bis zum dreifachen Gebührensatz gemäß Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung).
• Tierkrankenversicherungen sind geeignet, die finanziellen Belastungen abzusichern.